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Schuleinschreibung

Das Onlineformular zur Terminvereinbarung ist ab 6.10. 2023 online. Folgen Sie diesem Link und befüllen Sie das Formular. Sie erhalten dann Ihren Termin und weitere weitere Informationen per Mail!
https://forms.office.com/r/P21DiwFABu



Schulanmeldung an der Wunschschule und der weitere Ablauf
Sie erhalten von der Bildungsdirektion heuer NEU bereits im Oktober ein Schreiben, das sie darauf aufmerksam macht, dass Ihr Kind schulpflichtig wird. Spätestens nach Erhalt dieses Schreibens, nehmen Sie mit der Schule, die Sie ausgewählt haben Kontakt auf, wie Sie zu einem Anmeldetermin kommen.

 
SCHULEINSCHREIBUNG NEU: Ab heuer wird die Schuleinschreibung in zwei Teilen stattfinden.
Zunächst ist im November vom 13.11. bis 24.11.2023 eine „Administrative Anmeldung“ an der Wunschschule möglich.
Einige Zeit später erhalten Sie die Information, ob Ihr Kind an der Wunschschule einen Schulplatz erhalten hat
und mit dieser Information werden Sie und Ihr Kind zur Schulreifefeststellung im Februar (12.2. 2024 bis 23.2. 2024) eingeladen.

Im Sommersemester werden Sie noch zur schulärztliche Untersuchung eingeladen. Um Ostern herum bekommen Sie dann einen Brief, der Ihnen Auskunft über die Aufnahme an der Schule gibt.
Dann steht dem Schulstart im September nichts mehr im Wege!

Die Schulanmeldung im November (Teil 1)
Leider ist uns Schulleitern noch nicht bekannt, was im Brief der Bildungsdirektion stehen wird. Daher der Tipp: Erkundigen Sie sich Anfang November bei uns, wie die administrative Anmeldung ablaufen wird.

Die Schulreifefeststellung (Teil 2)
Bei der Schulreifefeststellung darf Ihr Kind alleine mit einer Lehrperson mitgehen und mit ihr arbeiten. Wir beobachten Ihr Kind in folgende Kompetenzen und Entwicklungsstände:
  • Körperlicher –
  •  Geistiger –
  •  Emotionaler –
  •  und Sozialer- 
  • Entwicklungsstand
  •  Und die Sprachkompetenz
Wir beobachten bei Ihrem Kind:
  • den Sprachstand
  • die basalen Fähigkeiten
  • die allgemeine Wahrnehmung (auditiv, visuell)
  • die mathematischen Fähigkeiten
  • den motorischen Entwicklungsstand
  • die Lateralität
  • die sozialen Fähigkeiten
  • und die Konzentrationsfähigkeit

Wir arbeiten mit Ihrem Kind selbstverständlich spielorientiert und abwechslungsreich, so dass das Kind stolz auf sich sein kann.
Im Anschluss wird mit den Eltern das Ergebnis besprochen:
  • Schulreife ist gegeben: Aufnahme in eine erste Klasse
  • Schulreife ist (noch) nicht gegeben: Aufnahme in die Vorschulklasse oder als Vorschulkind in einer ersten Klasse integrativ

Sprachstand:  Wenn das Kind eine andere Muttersprache als Deutsch hat und wir uns über die sprachliche Entwicklung in Deutsch noch im Unklaren sind, werden Sie mit dem Kind zu einer Sprachstandsfeststellung (MIKA-D) eingeladen.

VZA (vorzeitige Aufnahme) sind nur bei Erfüllung der Schulreife möglich. Eine Aufnahme in die Vorschulklasse ist nur für schulpflichtige Kinder vorgesehen.

 

Zur Vorbereitung für den Tag der Schulreifefeststellung ist eines ganz wichtig:
Die Schulreifefeststellung ist keine Prüfung!!! Ihr Kind soll ausgeruht sein und sich auf diesen Tag freuen können!
Verbannen Sie Aussagen wie „Jetzt beginnt der Ernst des Lebens“ aus dem Umfeld des Kindes.

 

Juhuu, bald ist es soweit!