Religionsunterricht


Für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören,
ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand an den öffentlichen Volksschulen.

Erziehungsberechtigte können das Kind von diesem Pflichtgegenstand durch ein Schreiben an die Direktion abmelden.
Kinder ohne religiösem Bekenntnis können zu einem Religionsunterricht angemeldet werden.
 
An unserem Standort wird am Vormittag innerhalb der Unterrichtszeit röm.-kath. und  evang. Unterricht angeboten.
 
Der Islamischer Religionsunterricht wird am Nachmittag nach einer Mittagspause, in der das Kind nach Hause geht, unterrichtet.
Der Unterricht aller anderen Religionen werden an anderen Schulstandorten oder in den Häusern der entsprechenden Religion angeboten.  
 
Es ist uns eine große Hilfe, wenn Sie bereits bei der Schuleinschreibung wissen, ob und welchen Religionsunterricht Ihr Kind besuchen soll.
 
Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter!